Allgemeine Geschäftsbedingungen der dsp-Agrosoft GmbH und der Data Service Paretz GmbH

1. Vertrag

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge. Andere Geschäftsbedingungen können nur aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vereinbart werden. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Unklarheiten zu Lasten des Bestellers. Besteller, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Aufträge erteilen, haften neben dem dritten Auftraggeber. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Vertragsaufhebung bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder Zusagen zu geben, die über die schriftlichen hinausgehen.

2. Preise

Es gelten die Preise laut Preisliste am Tage der Bestellung bzw. der im Vertrag getroffenen Preisvereinbarung. Wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, verstehen sich Preisangaben ab Lager Paretz, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe gesondert berechnet.

3. Zahlungen

Zahlungen erfolgen vereinbarungsgemäß als Nachnahme, Rechnung oder Verrechnungsscheck bzw. durch Bankeinzug. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb 14 Werktagen nach Geltendmachung fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (zum Zeitpunkt der Fälligkeit) erhoben. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Zahlungen des Bestellers sind unbeschadet des Rechts der Mängelrüge fällig. Die Aufrechnung oder das Recht zur Einbehaltung von Zahlungen kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden.

4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche durch den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Erlischt unser Eigentumsvorbehalt, weil der Besteller die gelieferte Ware weiterverkauft, verarbeitet oder mit anderen Waren verbindet, so unterliegt das neu geschaffene Produkt unserem Eigentumsvorbehalt. Im Fall der Veräußerung werden vom Besteller die Rechte der daraus entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Auf Anfrage erklären wir die Freigabe, soweit unsere Forderung zzgl. 25% abgesichert ist.

5. Änderungsvorbehalt

Technische Änderungen an Geräten, Material, Software und sonstigen Leistungen bleiben in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung vorbehalten.

6. Gefahrübergang

Mit Aufgabe der Ware zum Versand an den Besteller geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf diesen über. Ist die zu liefernde Ware versandbereit, und verzögert sich die Versendung oder Annahme durch den Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller über. Damit geht auch die Gefahr, trotz Beschädigung oder Verlust, den Kaufpreis zahlen zu müssen, über.

7. Lieferung

Voraussetzung für den vereinbarten Liefertermin ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung. Kommt es zu einem Lieferverzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist zur Lieferung von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Der Rücktritt vom Vertrag hat ebenfalls durch Einschreiben zu erfolgen. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers bzw. Vorlieferanten, so können die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der Liefertermin um zwei Monate überschritten ist. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die Umstände die vereinbarte Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Werden wir von der Lieferverpflichtung wegen Verlängerung der Lieferzeit frei oder wird der Rücktritt vom Vertrag wegen der Lieferverzögerung erklärt, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, wenn er von uns entsprechend benachrichtigt wurde. Ansonsten gilt Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.

8. Urheberrechte

Die dem Besteller gelieferte Software, sowohl die von uns entwickelte als auch Fremdprodukte, bleibt Eigentum des Herstellers. Mit der Zahlung des „Kaufpreises“ erlangt der Besteller nur eine Lizenz und das Recht, die Software vertragsgemäß zu nutzen. Die Nutzung erworbener Programme darf nur auf einem Computer des Bestellers erfolgen, wenn es sich um keine Mehrplatzversion handelt. Außer zu Sicherungszwecken dürfen keine Kopien von Programmen gefertigt werden, auch nicht zur Nutzung auf mehreren Computersystemen des Bestellers. Die Weitergabe (Original oder Kopie) an Dritte (gegen Entgelt oder unentgeltlich) ist verboten. Durch Annahmebestätigung werden die jeweiligen Lizenzvereinbarungen des Herstellers anerkannt. Rückgabe oder Tausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. Ein Verstoß gegen die Urheberrechte wird strafrechtlich verfolgt und sanktioniert. Unabhängig davon behalten wir uns die Einforderung daraus entstandener Kosten sowie des 10-fachen Produktpreises vor.

9. Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche wegen solcher offensichtlichen Mängel erlöschen, wenn der Besteller die Rüge der offen zutage tretenden Mängeln nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich vornimmt. Für die Fristberechnung sind der Zeitraum der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten wird ausdrücklich auf die Regelung der §§ 377,378 HGB hingewiesen. Die Prüfung der gerügten Mängel durch uns bedeutet keinen Verzicht auf die Zurückweisung einer verspäteten Rüge.

Der Besteller verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an gelieferten Waren vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Als Gewährleistung kann der Besteller von uns zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir sind berechtigt, statt Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Voraussetzung für die von uns zu erbringende Gewährleistung ist die Übersendung der ordnungsgemäß (nach Möglichkeit original) verpackten schadhaften Ware mit ausführlicher Fehlerbeschreibung. Nach unserer Wahl kann eine Nachbesserung durch Service-Techniker am Lieferort durchgeführt werden. Sollen Gewährleistungsarbeiten nach Verlangen des Bestellers nicht am Lieferort durchgeführt werden, so kann diesem Verlangen entsprochen werden, wenn die hierdurch entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten etc.) vom Besteller gezahlt werden. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Fehlerbeseitigung aktiv mitzuwirken, indem er kostenlos für die Bereitstellung entsprechender Ausdrucke oder Datenträger sorgt, die zur Fehler-erkennung und -behebung notwendig sind. Die Mängelerkennung muss nach besten Kräften ermöglicht werden. Gerügte Mängel müssen sich durch reproduzierbare Fehler darstellen lassen. Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, trägt der Käufer die daraus entstandenen Kosten. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die Beseitigung festgestellter Mängel, nicht aber auf Folgeschäden (Datenverluste etc.). Folgeschäden durch unvorhergesehene Ereignisse während der Nutzung der Produkte (Datenverluste, Stromausfall etc.) fallen nicht unter berechtigte Gewährleistungsansprüche. Werden Leistungen zur Beseitigung solcher Schäden in Anspruch genommen, sind diese grundsätzlich kostenpflichtig. Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird, fehlschlägt oder wir die Ersatzlieferung verweigern oder nicht in angemessener Frist erbringen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch steht dem Besteller nur im Rahmen Ziff. 10 zu. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Übergabe der Ware.

10. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind für den Fall der leichten Fahrlässigkeit auf die Höhe des Gesamtbetrages des abgeschlossenen Vertrages beschränkt. Ist der Besteller Vollkaufmann, so wird unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Waren unserer Vorlieferanten, die von uns verarbeitet wurden. Wir sind bereit, evtl. Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. Für Schäden aus mangelhaften Softwareprodukten, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, haften wir nicht. Der Besteller hat die Obliegenheit und ist dafür verantwortlich, in dem ihm möglichen und zumutbaren Maße geeignete Datensicherungen vorzunehmen und dadurch einen Datenverlust in nicht nur geringem Umfang auszuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann ein vollständiger Fehlerfreiheitsbeweis für Software nicht erbracht werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die vom Besteller getroffene Auswahl von Programmen seinen Anforderungen entspricht und die Programme zusammenarbeiten. Von uns für den Besteller hergestellte Programme müssen vor dem endgültigen Einsatz ausführlich vom Besteller getestet werden.

11. Schadenersatz

Für den Fall, dass der Besteller vom Vertrag zurücktritt, die Annahme verweigert, ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, auf unser Lieferangebot stillschweigt oder mit Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, so sind wir nach der Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Verkaufspreises ohne Abzug fordern. 100% des Verkaufspreises können wir fordern, wenn sich die bestellte Ware (auch bei unseren Vorlieferanten) bereits in der Fertigung befindet oder es sich um Sonderanfertigungen handelt. Der Besteller hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, bei Nachweis auch einen höheren Schaden zu fordern.

12. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Website, https://www.www.dsp-agrosoft.de/datenschutz/.

13. Gerichtsstand etc.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Potsdam, soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person ist. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Teile der AGB unwirksam oder nichtig sein, so treten an deren Stelle die maßgeblichen Bestimmungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie deren Fortbestehen im Ganzen werden davon nicht berührt.

Stand: 06/19